28.02.1983 Jugendfreizeitstätte nur mit einem Trägerverein möglich?

Jugendfreizeitstätte nur mit einem Trägerverein möglich?
Gespräch mit Kreis und Bezirksregierung – Infoabend am Freitag
Hitzacker. Beim Problem „Jugendfreizeitstätte“ der Stadt Hitzacker zeichnet sich nach einem Gespräch zwischen Vertretern der Ratsfraktionen und der Verwaltung der Stadt mit Vertretern des Landkreises und der Bezirksregierung eine Lösung ab, die allerdings für Bürgermeister Christian Zühlke keineswegs eine befriedigende ist, wie er in einem Gespräch mit der EJZ erklärte.

Zur Vorgeschichte: Die Kreisverwaltung hatte im Herbst die Pläne der Stadt Hitzacker gestoppt, die alte Jugendherberge zur Jugendfreizeitstätte umzubauen, weil die Stadt keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Der Rat war allerdings nicht bereit, eine derartige Entscheidung zu akzeptieren, und wandte sich deshalb auch an die Bezirksregierung, mit deren Vertretern Dr. Fuß von der Kommunalaufsicht und Bezirksjugendpfleger Bock am vergangenen Dienstag ein Gespräch geführt wurde.

Nach einer Ortsbesichtigung, bei der auch die bisherigen Eigenleistungen der Jugendlichen hervorgehoben wurden, machte Dr. Fuß deutlich, bei der Finanzsituation der Stadt sei es nicht zu verantworten, dass sie eine neue Folgekosten verursachende Einrichtung schaffen wolle. Die Ratsvertreter verwiesen wiederum auf die Tatsache, dass jede größere Gemeinde ihre Jugendfreizeitstätte habe. Sie erinnerten an die vielen Spenden, die bereits eingegangen seien; andere Bürger hatten erklärt, sie wollten jährlich 7 000 DM aufbringen, wenn die Jugendfreizeitstätte mit einer hauptamtlichen Kraft besetzt werden würde.

In dem Gespräch drängten die Ratsmitglieder darauf, der Stadt zu gestatten, die sächlichen Kosten von 40 000 DM im Haushalt einsetzen zu dürfen, da die Personalkosten für zwei Jahre vom Arbeitsamt übernommen werden würden. Diese Bitte fand keine Zustimmung von Kreis und Bezirksregierung. Statt dessen hieß es, die einzige Möglichkeit sei die Gründung eines Trägervereins, der dann die vollen Kosten übernehme. Stadt und Samtgemeinde Hitzacker könnten nur mit einer Summe von je 5 000 DM Mitglied im Trägerverein werden, alle darüber hinaus gehenden Kosten müßten von dem Verein selbst aufgebracht werden.

„Ja“ zum weiteren Ausbau der Jugendfreizeitstätte will die Kreisverwaltung als Kommunalaufsichtbehörde allerdings erst dann sagen, wenn Stadt und Trägerverein einen Vertrag mit l5jähriger Laufzeit geschlossen haben. Die Stadt selbst könnte dann bei Kreis und Bund um Zuschüsse für den Ausbau „betteln“, um dann mit diesen Geldern und Spenden eine Erstausstattung zu finanzieren, damit es später bei einer möglichen Auflösung des Fördervereins nicht zu Vermögensstreitigkeiten kommt.

Zu einer ersten Informationsveranstaltung zu diesem Thema hat Bürgermeister Zühlke nun für Freitag, den 4. März, um 19 Uhr in das Hotel „Yachthafen“ eingeladen, darauf hoffend, dass viele Jugendliche, Eltern, Spendenwillige, Institute und Unternehmen dabei sein werden. Dabei soll dann auch ausführlich darüber gesprochen werden, ob es Hitzackeraner gibt, die bei einem finanziellen Risiko von mindestens 40 000 DM im Jahr bereit wären, die Vorstandsgeschäfte in einem solchen Trägerverein zu führen. Der Verein selbst muß vom Jugendwohlfahrtsausschuss des Kreises anerkannt werden, erst dann kann er eine vom Arbeitsamt bezahlte Fachkraft einstellen. -by-

Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 28.02.1983