24.03.1983 Trägerverein für Freizeitstätten

Trägerverein für Freizeitstätte
Erst dann Genehmigung einer Fachkraft – Ratsmehrheit mit Landvolk gegen „Dragahn“
Hitzacker. Erst nach der Gründung eines Trägervereines wird für die Jugendfreizeitstätte in Hitzacker eine geeignete Fachkraft eingeteilt werden können. Die zuständigen Aufsichtbehörden sind der Auffassung, dass die Stadt Hitzacker allein nicht in der Lage sein wird, die entstehenden Folgekosten zu tragen. Nachdem, wie die EJZ berichtete, der Stadtrat nach dem Einspruch von Oberkreisdirektor Poggendorf an seinem Entschluß zur Einstellung eines Sozialpädagogen im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme festhielt, fand inzwischen ein Gespräch bei der Bezirksregierung in Lüneburg statt
Seitens der übergeordneten Aufsichtsbehörden wird man der Angelegenheit nur zustimmen, wenn sich ein Trägerverein konstruiert, der jährliche Kosten für die Jugendfreizeitstätte in Höhe von 40.000DM übernehmen kann. An diesen Sachkosten können sich Stadt und Samtgemeinde Hitzacker mit je 5000 DM beteiligen. Im Verlaufe der Stadtratssitzung im Kurhaus stimmten die Abgeordneten dieser Kostenbeteiligung zu. Wenn nun der Samtgemeinderat ebenfalls seine Zustimmung gibt, kann zwischen der Stadt und dem Trägerverein ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden, der beinhaltet, dass der Verein alle Sachkosten übernimmt, die den Betrag von 10.000 DM übersteigen. Das Gebäude soll dem Träger in betriebsfertigem Zustand übergeben werden. Der Realverband Harlingen hat sich nach dem Inkrafttreten des Realverbandsgesetzes Im Jahre 1969 nicht wieder konstituiert. .Aufgrund einer Anfrage des Landkreises Lüchow-Dannenberg gaben die Stadtratsmitglieder ihre Zustimmung, Aufgaben, Grundeigentum und Vermögen des Realverbandes zu übernehmen, wenn dieser seitens der Kreisbehörde aufgelöst wird. Zu dem Grundeigentum gehören auch Teilflächen des Harlinger Mühlenbachs.

Zwei Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Langenberg“ standen in dieser Sitzung an. Für das Bauvorhaben Möllmann sind inzwischen alle Verfahrensschritte erfolgt. Die eingeschränkte Bürgerbeteiligung, zu der wegen geringfügiger Änderungsabsichten nur die Grundstücksnachbarn befragt wurden, hat ebenfalls stattgefunden. Änderungen erfolgten daraufhin nicht. Einen neuerlichen Antrag des Baubetreibers auf dreigeschossige Bauweise eines der Gebäude fand keine Zustimmung. Eine Forderung des Museumsvereines, dass der Weinbergsweg bei dem Bauvorhaben nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, nahmen die Ratsmitglieder ohne Stellungnahme zur Kenntnis. Nach Beschlüssen zur Baugestaltungssatzung wurde der Bauplan verabschiedet.

Das ehemalige Zollhaus wurde dem Museumsverein zur Nutzung übertragen. Einem Antrag des Vereins auf finanzielle Zuwendungen zum Ausbau stimmte der Stadtrat nicht zu. Möglicherweise können hierzu jedoch Mittel aus dem kulturellen Zonenrandprogramm zur Verfügung gestellt werden. Wie Stadtdirektor Steffen erklärte, bestehen für den ersten Bauabschnitt nach Auskunft der Kreisbehörde gute Aussichten zur Bewilligung der benötigten Gelder. Entsprechende Bescheide liegen allerdings noch nicht vor. Mit der Planung und Durchführung des Vorhabens wurde ein Architekt aus Hitzacker beauftragt.

Auch das Thema Dragahn stand wieder auf der Tagesordnung. Mit 8 gegen 4 Stimmen schlossen sich die Kommunalpolitiker einer Resolution des Bezirksverbandes Hitzacker im Niedersächsischen Landvolk an, in der sich die Landwirte entschieden gegen den Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage in Dragahn wenden, da sie· schädliche Auswirkungen auf ihre landwirtschaftlichen Flächen befürchten.

Am Schluß des öffentlichen Sitzungsteiles berichtete Stadtdirektor Steffen, daß die Vorbereitungen zur 725-Jahr-Feier von Hitzacker abgeschlossen sind. Die Festwoche wird vom 7. bis 15. Mai veranstaltet. Obwohl die Ratssitzung kurzfristig vorverlegt worden war, hatten sich auch diesmal wieder viele Zuhörer eingefunden.

-hi-

Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 24.03.1983